Mit der aktuellen Stellungnahme Nr. 32/2025 hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) ein starkes berufsrechtliches Signal gesendet: Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Anwaltskanzleien ist nicht nur möglich, sondern bei Beachtung technischer und vertraglicher Schutzmaßnahmen auch rechtlich unbedenklich.